Ich habe eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bei einem Foto von dpa Picture Alliance GmbH über die KSP Kanzlei Dr. Seegers erhalten. So lief es ab!
Vorwurf der dpa Picture-Alliance GmbH: Urheberrechtsverletzung
Ich habe eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung eines Fotos von der Kanzlei KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH erhalten, obwohl ich als Journalist mit dem Thema sehr gut vertraut bin.
Da ich nicht der erste und einzige bin, der von dieser Anwaltskanzlei im Auftrag der genannten Agentur eine Forderung erhalten hat, will ich hier herausfinden, ob die Forderung gerechtfertigt oder überzogen ist.
Ich freue mich, wenn Betroffene oder Rechts-Experten Ihre Einschätzung dazu abgeben.
Email an Armin Bichler
Disclaimer: Bevor mich eine der Parteien wegen der Veröffentlichung der Thematik erneut abmahnt, möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um meine persönliche Meinung handelt und ich nur den Sachverlauf wahrheitsgemäß schildere und Fragen stelle.
Weitere Artikel zum Thema
„Unterschreiben und zahlen Sie NICHT“
„Bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. „
Rechtsanwalt Carsten Herrle auf Anwalt.de
„‚Angebot‘ kann selbst im Fall einer Urheberrechtsverletzung zu hoch sein“
„Dieses „Angebot“ mag auf den ersten Blick womöglich „gut“ erscheinen. Gleichwohl raten wir jedoch unbedingt dazu, bei Erhalt eines solchen Schreibens die gesamte Angelegenheit zunächst von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht überprüfen zu lassen. Ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, sollte umfassend überprüft werden. Ohne diese bestehen nämlich grundsätzlich gar keine Ansprüche. Und delbst für den Fall, dass eine Urheberrechtsverletzung tatsächlich vorliegen sollte, kann der geltend gemachte Geldbetrag noch zu hoch sein.“
Rechtsanwalt Robin Tafel auf Anwalt.de
„unseriöse Abmahnungen durch Presseagenturen“
Die Thematik gibt es schon seit mindestens 2012, denn vor mehr als 10 Jahren schrieb der Fachanwalt für IT-Recht Thomas Stadler folgendes:
„Ob kurze Agenturmeldungen überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen, kann man durchaus bezweifeln. Dies ist aber letztlich eine Frage des Einzelfalles. Die Rechtsprechung legt hier allerdings zugunsten der Agenturen zuweilen einen recht großzügigen Maßstab an.“
Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht in der Kanzlei SSB
Ein interessanter Kommentar dazu:
Dem DJV wurde dieses Abmahnmodell für seine Mitglieder angeboten. Auf meine Intervention, dass es sich bei KSP um eine einschlägig bekannte Abmahnkanzlei handeln würde und wir solche Geschäftsmodelle nicht unterstützen sollten, haben die Landesverbände Abstand von dieser Idee genommen.
Klaus Minhardt, Vorsitzender des DJV (Deutscher Journalisten Verband Berlin-Brandenburg)
„Im übrigen möchten wir alle Blogbetreiber dringend darauf hinweisen, ihre Statistiken unter die Lupe zu nehmen. Die dpa hat nämlich extra ein Unternehmen namens http://www.contentpatrol.de und http://www.photopatrol.de gegründet um ‚verdächtige‘ Seiten regelmässig zu kontrollieren (unsere Statistik zeigt: http://www.contentpatrol.de/content-patrol/commonMatch/listSuspicious?)“
Kommentar von „Redakteur“ auf Internet-Law
Dieses Video über Abmahnungen hat mehr als 250.000 Views!
Dieses Video von RA Heidicker hat mehr als 250.000 Views innerhalb von 2 Jahren, obwohl der Ton und die Videoqualität schlecht sind. Das zeigt, welchen Stellenwert Abmahnungen haben.
Gründe für Urheberrechtsverletzungen
Die Gründe für eine Urheberrechtsverletzung können sein:
- man will sich selbst als Urheber ausgeben und Ruhm ernten
- man will finanziell profitieren (häufigste Ursache)
- man hat das Bild verwechselt, weil es auch ähnliche Fotos kostenlos gibt
- man denkt, dass das Foto nicht urheberrechtlich geschützt sein kann (wie z.b. ein öffentliches Gebäude, das jeder mit Smartphone oder Kamera fotografieren kann)
- man hat das Foto sogar selbst gemacht und wird ungerechtfertigterweise beschuldigt.
In meinem Fall kommen die Punkte 3 und 4 sowie theoretisch 5. in Frage.
Der Fall: Forderungsangelegenheit
Ich soll 322,86 Euro zahlen, weil ich von der dpa Picture-Alliance GmbH über die Anwaltskanzlei KSP Kanzlei Dr. Seegers abgemahnt wurde, weil ich angeblich ein Foto aus der Bilddatenbank der dpa Picutre-Alliance auf einer meiner Webseiten verwendet habe.
Die Forderung setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:
- Hauptsache 140 Euro
- Dokumentationskosten 85 Euro
- GeschäftsGeb. 2300 RVG 64,70 Euro
- Auslagen 7002 RVG 121,74 Euro
- Zinsen auf Hauptsache 21,42 Euro
Ergibt eines Summe von 322,86 Euro, obwohl ich weder weiß, was die Abkürzung „Geschäfts Geb. 2300 RBG“ bedeutet, noch welche Auslagen die Anwaltskanzlei hatte.
Wenn ich beim Finanzamt einen Bewirtungsbeleg über 121,74 Euro einreiche, dann wollen die schon ein paar mehr Informationen. Deswegen würden mich auch die konkreten Auslagen interessieren, die ich hier bezahlen soll.
Die Rechtsanwaltskanzlei KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim fordert also 322,86 Euro.
140 Euro werden für die „Hauptsache“, also eine digitale Kopie eines Fotos, gefordert. Mit 182,86 Euro betragen die Forderungen für die Leistung und den Aufwand der Anwaltskanzlei KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim mehr als die „Hauptsache“.
Wobei 21,42 Euro allein an Zinsen gefordert werden, weil ich der Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von vier Monaten nachgekommen bin.
Ich persönlich habe noch nie einem Kunden wegen verspäteter Zahlung Zinsen in Rechnung gestellt, auch wenn ich mal kurz davor war, als eine Rechnung nach einem Jahr immer noch offen war. Aber grundsätzlich halte ich Zinsen vor allem bei geringen Summen bis 1.000 Euro für übertrieben.
Preise für Agentur-Fotos
Ich weiß nicht, was in diesem Bereich übliche Preise sind, aber ich merke, dass ich lieber Fotograf hätte werden sollen, wenn man für einen einzigen Abzug eines beliebig oft vervielfältigbaren digitalen Fotos, das ich mit meinen bescheidenen Fähigkeiten selbst bei einem Las Vegas Urlaub innerhalb weniger Sekunden hätte machen können, mehr als 100 Euro bekommen könnte und zusätzlich noch einer Anwaltskanzlei zu mindestens genauso hohen Einnahmen verhelfen kann, wenn jemand eine Kopie des Fotos ohne Erlaubnis verwendet.
Wie viel hätte das Foto gekostet, wenn ich es mit Lizenz gekauft hätte?
Ich habe also die dpa Picture-Alliance GmbH angeschrieben und um ein Angebot für das Foto gebeten.
Allerdings wurde mir keine Auskunft erteilt, weil sich laut dem Picture-Alliane-Team „meine Domain in einem Strafverfahren“ befindet.
Oha! Ein Strafverfahren? Das wüsste ich aber! Bisher hatte ich ja nur Briefe einer Anwaltskanzlei mit, meiner bescheidenen Laien-Meinung nach, unbegründeten Forderungen erhalten.
Deswegen wollte mir das Picture-Alliance-Team erst gestatten „ganz regulär Bildlizenzen“ anzufragen, wenn ich die Forderung beglichen hätte.
* Also Fake-Account erstellt und nochmal nachgefragt. * (* = IRONIE) Das habe ich natürlich nicht gemacht, auch, wenn es sehr einfach gewesen wäre.
Aber selbst, wenn ich in einem Strafverfahren mit dem Unternehmen gewesen wäre, hätte ich doch das gleiche Recht wie jeder andere Bürger zu erfahren, wie hoch der reguläre Preis für etwas wäre, das mir mit 140 Euro zzgl. Anwaltskosten in Rechnung gestellt werden sollte.
Ich habe nach meiner Antwort dann doch noch ein Angebot per E-Mail erhalten.
105 Euro für 1 Foto pro Jahr

Wenn ich die Lizenz für das Foto kaufen würde, wären wir bei 105 Euro netto für 1 Jahr.
Das sind sogar 35 Euro weniger als bei der Forderung über die Anwälte, aber immer noch viel Geld für ein Online-Bild.
Urheberrecht
Werke wie Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Niemand darf ein Werk ohne die Erlaubnis des Urhebers verwenden, vervielfältigen oder verkaufen.
Im Urheberrecht wird Foto eines professionellen Fotografen als Lichtbildwerk bezeichnet. Voraussetzung dafür sind eine gewisse Schöpfungshöhe, in etwa durch eine besondere Einzigartigkeit oder Botschaft.
Schnappschüsse können ebenfalls urheberrechtlich geschützt sein. Das Urheberrechtsgesetz bezeichnet beiläufig entstandene Fotos als Lichtbilder.
Corpus Delikti
In meinem Fall handelt es sich um ein Foto eines öffentlichen Gebäudes, dem Resorts World in Las Vegas. Das Bild, bei dem mir die Anwaltskanzlei KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim eine Urheberrechtsverletzung vorwirft soll in der Bilddatenbank der dpa Picture-Alliance GmbH enthalten sein und von Ken Ritter stammen.
Der Urheber
Der Urheber Ken Ritter hat ein Foto vom Resorts World Las Vegas gemacht, welches sich in der Bilddatenbank der dpa Picutre-Alliance GmbH befindet.
Ich soll angeblich das Foto von Ritter verwendet haben, was die Kanzlei KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim veranlasst eine Forderung ihres Mandanten in Höhe von 322,86 Euro zu stellen, wovon 140 Euro für die „Hauptsache“ (das Foto) zu zahlen wären.
Ken Ritter bezeichnet sich selbst auf Linkedin als „Staff Writer at The Associated Press“ in Las Vegas, Nevada. Davon, dass Ritter Fotograf sei, steht weder bei seiner Berufsbezeichnung noch bei seinen Kenntnissen etwas.

Feststeht: Ritter ist der Urheber und ich will ihm sicher nicht die Fähigkeiten absprechen, ein Foto als Lichtbildwerk mit Botschaft und Ausdruck erstellen zu können. Deswegen habe ich – wie man es als Journalist macht – direkt an der Quelle nachgeragt.
Ich habe den Urheber Ken Ritter auf LinkedIn eine Nachricht geschrieben und ihn gebeten mir die Beweggründe mitzuteilen, die zu seinem Foto vom Resorts World Las Vegas geführt haben. Dazu habe ich folgende Fragen gestellt:
- Wie ist das Foto entstanden?
- Gibt es etwas, das Sie damit ausdrücken wollten?
- Wollten Sie damit eine Botschaft vermitteln?
Im Wortlaut war meine Nachricht folgende:
„Hello Mr. Ritter! As huge Las Vegas Fan I made a Website and wrote an article about Resorts World. I saw your picture of it an wanted to ask you how this picture was made? Is there something you wanted to exprerss or deliver a message with it? I also wanted to ask, if I can use it?“
Schöpfungshöhe
Bei einem Foto, das einen urheberrechtlichen Schutz als „Werk“ verdient, sollte das Foto nicht nur beiläufig entstanden sein und der Fotograf sollte „etwas ausdrücken“ oder eine „Botschaft vermitteln“ wollen.
Witzigerweise ist das Foto direkt auf der Straße vor dem Hotel entstanden, so dass man schon vermuten könnte, dass dieses Foto von Ken Ritter eher beiläufig als mit Planung entstanden ist.
Da es sich um ein Foto von einem Gebäude handelt, das im Prinzip jeder vor Ort mit einem Smartphone oder einer Kamera hätte machen können, handelt es sich nach meiner Auffassung nicht um ein schützenswertes Lichtbildwerk.
Da allerdings auch Schnappschüsse vom Urheberrecht abgedeckt sind, ist es gar nicht nötig ein besonders tolles Foto zu machen.
Dennoch stelle ich mir die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist jeden Schnappschuss unter das Urheberrecht nach §72 als Lichtbild zu schützen. Vor allem: Wem nützt es?
Ziel sollte es ja sein, den Urheber zu schützen. Was ist, wenn der Urheber allerdings selbst gar kein professioneller Fotograf ist, selbst gar kein Interesse hat, das Urheberrecht einzufordern oder nicht mal davon profitiert, wenn andere es für ihn tun?
Hätte sich Ken Ritter an mich gewendet, hätte ich mich bei ihm unbürokratisch entschuldigt und ihm 50 bis 100 Euro gezahlt.
Was mich hier besonders interessieren würde:
- Besitzt eine Agentur überhaupt die Befugnis das Urheberrecht für andere im eigenen wirtschaftlichen Interesse einzufordern?
- Bei der Kostenaufschlüsselung von 140 Euro für die „Hauptsache“ und noch mal mehr als 140 Euro für die Anwaltskanzlei kann man sagen, dass die Anwaltskanzlei an dieser Thematik am meisten profitiert.
- Wie viel bekommt der Urheber jetzt von der dpa Picture-Alliance?
- Ist das Sinn eines Gesetzes, das Agenturen und Anwälte finanziell von etwas profitieren, das keinen Schaden angerichtet hat?
- und vor allem…
IST EINE VERLETZUNG OHNE SCHADEN EINE VERLETZUNG?
Sucht man bei Google nach „Resorts World Las Vegas“ erhält man diese Ansicht (kann je nach Region und Suchverhalten abweichen):

An erster Stelle wird das Bild aus dem Wikipedia-Eintrag gezeigt, das von einem gewissen Logan Frick unter der CC BY_SA 4.0 Lizenz erstellt wurde.
Diese Lizenz besagt, dass jeder das Foto „teilen“ und „bearbeiten“ darf. Explizit sogar kommerziell.
Wenn ich also hier das Bild einfüge, ist es ok, wenn ich die Namensnennung und den Lizenz-Link beifüge, so wie ich es in den vorherigen zwei Absätzen getan habe und es nochmal explizit hier mache:

Das Foto von Logan Frick hätte ich also kostenlos veröffentlichen dürfen.
Vergleichen Sie bitte das Foto mit dem Foto von Ken Ritter, das in man über die dpa Picture-Alliance GmbH kaufen kann und mehr als 300 Euro zahlen soll, wenn man es ungefragt verwendet.
Bei Ken Ritter ist der Himmel ein wenig blauer. Außerdem ist der LED-Bildschirm an der Fassade links aktiv, so dass man das Logo mit dem Schriftzug „Resorts World“ sieht. Ebenso ist ein Kran davor zu sehen, der auf dem ersten Bild von Logan Frick nicht zu sehen ist.
Das Gebäude hat ähnliche Proportionen im Verhältnis zur Bildgröße. Der Aufnahme-Position von Bild 1 ist ca. 50 Meter weiter rechts als bei Bild 2, was man am Eingang erkennen kann.
Meine Meinung: Für einen durchschnittlichen Internetbenutzer gibt es keine gravierenden Unterschiede in der Qualität beider Fotos.
Welches Bild würdest du nehmen: Foto 1 von Logan Frick, das du kostenlos verwenden kannst, wenn du seinen Namen erwähnst und die Lizenz verlinkst oder das kostenpflichtige Foto 2 von Ken Ritter?
Ich bin anscheinend ein Kultur-Banause, deswegen frage ich: Was rechtfertigt Kosten von 322,86 Euro für Foto 2?
Hinzukommen die Kosten, die ich zeitlich mit der Thematik hatte, um auf die Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei KSP Dr. Seegers zu antworten und diesen Artikel zu verfassen.
Auch, wenn ich wahrscheinlich künstlerisch nicht so begabt bin wie ein Fotograf, der mehrere hundert Euro für Gebäudefotos bekommt, so brauche ich meinen Stundensatz auch nicht unter den Scheffel stellen und würde einen zeitlichen Aufwand von 4 bis 6 Stunden dafür veranschlagen.
Die Forderung plus Opportunitätskosten für eine Abmahnung dieser Art kommen einen Selbständigen also auf mehr als 1.000 Euro.
Besonderheit mit öffentlichen Gebäuden
Ein naheliegender Weg, um Urheberrechtsverletzungen im Vorfeld auszuschließen, wäre bei öffentlichen Gebäuden der Kontakt zum Eigentümer.
Bei Personen gibt es doch auch das Recht am eigenen Bild. Sollten Gebäudebesitzer nicht auch die Entscheidungsgewalt über die Abbildung Ihrer Gebäude haben?
Ich habe also das Resorts World Las Vegas kontaktiert und gefragt, ob ich Fotos mit dem Gebäude nutzen kann oder ob sie mir sogar Fotos zur kostenlosen Benutzung zur Verfügung stellen.
Hier meine Mail im konkreten Wortlaut:
Hello,
as huge Vegas-Fan I run a german website where I want to publish an article about Resorts World.
Is it possible that I can use any pictures of your hotel? Maybe as screenshot of your website? Or can you even send me pictures which are free to use?Thanks in advantage,
Armin Bichler
Bevor wir zur Antwort vom Resorts World kommen, möchte ich aber noch eine andere Herangehensweise vorstellen, mit der man das Urheberrecht auch ganz leicht auf seine Seite bekommt, ohne Forderungen oder Abmahnungen von Anwaltskanzleien wie der Kanzlei KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim zu riskieren.
Alternativen zu teuren Stock-Fotos
Wer für seine Webseite gute Fotos verwenden will, muss heutzutage nicht mehr soviel Geld an Agenturen zahlen.
Neben der Option über Wikipedia oder die Google Suche gibt es ein paar tolle kostenlose oder zumindest günstige Stock-Foto-Dienste.
Ich nutze als kostenpflichtige Dienste Freepik und Canva. Dort habe ich allerdings kein Bild vom Resorts World gefunden.
Die besten und größten kostenlosen Bilderdatenbanken haben Pixabay, Unsplash oder Pexels. Aber auch dort ist zu speziellen und aktuellen Themen relativ wenig Inhalt.
Geheimtipp: Social Media!
Für Bilder im Artikel gibt es auch die Möglichkeit Bilder von Twitter oder Instagram einzubetten wie dieses hier:
I’m on the resorts world tower!! pic.twitter.com/LeVFkrFEBu
— Marathon Monster (@RaisingLasVegas) February 27, 2023
Wer ein Foto auch als Vorschaubild verwenden will, kann die Fotografen direkt anschreiben, und um Verwendung zu bitten.
Ich habe einfach auf Twitter nach „Resorts World“ gesucht und dann die Leute direkt angeschrieben.
Das mag vielleicht ein wenig umständlich sein, allerdings muss man bei der dpa Picture-Alliance-Webseite auch erst eine Anfrage stellen, wenn man ein Bild braucht. Vor allem sind die Social-Media-Benutzer sind wesentlich schneller in der Antwort! Die Twitter-Userin „Marathon Monster“ @RaisingLasVegas hat innerhalb von 33 Minuten geantwortet und mir erlaubt ihr Foto zu verwenden.

Und hier ist der Schnappschuss vom Resorts World Las Vegas. Ok, etwas verwackelt, aber dafür völlig kostenlos dank der Marathon-Läuferin:

Offizielle Presse-Fotos statt Urheberrechts-Abmahnung
Die Webseite des Resorts World Las Vegas bietet sogar einen Presse-Bereich. Dort steht sinngemäß auf deutsch übersetzt:
Die folgenden hochauflösenden Bilder stehen zum Download bereit. Diese Bilder müssen mit einem entsprechenden Verweis versehen werden, der sowohl die Bildunterschrift als auch das Eigentum von Resorts World Las Vegas enthält. Alle Bilder unterliegen dem Copyright 2021.
Also das Resorts World verlangt für die kostenlose Nutzung von Fotos folgendes:
- die jeweilige Bildunterschrift
- den Zusatz „Eigentum von Resorts World Las Vegas“ Copyright 2021.
Diese wunderbaren Fotos kann man also nutzen, ohne Angst haben zu müssen, dass eine Bilder-Agentur oder eine Anwaltskanzlei einem Abmahnungen oder Forderungen schicken:


Hier kann man sogar Videos verwenden: